- Familienrecht - Ausländer- und Asylrecht - Sozialrecht - Zivilrecht
Fachanwältin für Familienrecht
- Beratung vor einer möglichen Trennung
- Beratung und Vertretung nach einer Trennung
- Vertretung im Scheidungsverfahren
- Unterhalt von Kindern, Ehegatten und nichtehelichen Lebenspartnern
- Vermögensauseinandersetzung
- Güterrecht
- Sorgerecht
- Umgangsrecht- Versorgungsausgleich
- Vaterschaftsanfechtung
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Beratung über Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Gerade in Familiensachen ist der Gegenstand der Beratung im Vorhinein oft nicht genau zu bestimmen, daher ist auch eine definitive Kostenschätzung nicht möglich ist. Um Ihnen die Möglichkeit der wichtigen ersten rechtlichen Orientierung gegen fest zu kalkulierende Kosten zu geben, biete ich für die mündliche Erstberatungen in Trennungs- oder Scheidungssachen die Vereinbarung einer Pauschalgebühr, s. Kosten, an. Wenn Sie über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie bei dem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, wenn Sie diesen zu der Beratung mitbringen, müssen Sie nur einen Eigenanteil von 15,- € zahlen.
Ausländer- und Asylrecht/Migrationsrecht
Rechtsanwältin Sonja Plückebaum verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts.
Nachfolgend können Sie einen Auswahl der Bereiche finden, die in der Kanzlei häufig bearbeitet werden: Asylrecht, Aufenthaltsrecht/Niederlassungerlaubnis, Familienzusammenführung, Staatsangehörigkeit/Einbürgerung
Sozialrecht
Im Konflikt mit Sozialträgern (z. B der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder der sozialen Pflegeversicherung) steht man als Laie oft auf verlorenen Posten. Dabei kann der Erhalt von Leistungen (z. B. Hartz IV, Arbeitsförderung, berufliche Weiterbildung, Rentenanträge, Krankengeld usw.) unter Umständen von entscheidender Bedeutung für die eigene Existenzsicherheit sein. Lassen Sie deswegen Frau Rechtsanwältin Plückebaum für Ihr Recht kämpfen und Ihre Leistungen durchsetzen.
Allgemeines Zivilrecht
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen alle Angelegenheiten, welche die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen und juristischen untereinander regelt. Frau Rechtsanwältin Plückebaum unterstützt Sie hier unter anderem bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.) sowie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.