Es ist mein Ziel, meine Mandanten best möglich rechtlich zu beraten und
zu vertreten. Auch in oft sehr persönlichen Belangen möchte ich darüber
hinaus Unterstützung leisten und nicht nur räumlich, sondern auch
persönlich eine offene und angenehme Beratungssituation bieten. Dabei
steht eine gewissenhafte und zuverlässige, zügige Sachbearbeitung sowie
persönliches Engagement im Vordergrund. Regelmäßige Fortbildungen sind selbstverständlich.
Frau Rechtsanwältin Sonja Plückebaum wurde 1968 in Darmstadt geboren. Nach dem Abitur an der Edith-Stein-Schule absolvierte sie zunächst ein Fachhochschulstudium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Köln und Dieburg und wurde nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirtin bei der Deutschen Telekom AG in Darmstadt Sachbearbeiterin in der Personalabteilung.
Eine Teilzeitbeschäftigung ermöglichte ihr das zeitgleiche Studium der Rechts- wissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz.
Nach
Abschluss der Referendarausbildung am Landgericht Darmstadt
(einschließlich eines mehrmonatigen Aufenthalts in einer
Rechtsanwaltskanzlei in Florida, USA) war sie bis Ende 2007 als
Justitiarin bei der Deutschen Telekom AG im Einkauf und im Bereich
Content beschäftigt. Seit April 2008 ist sie in eigener Kanzlei tätig. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in dessen Arbeitsgemeinschaften Sozialrecht und Ausländerrecht.
Fachanwältin für Familienrecht - Beratung vor einer möglichen Trennung - Beratung und Vertretung nach einer Trennung - Vertretung im Scheidungsverfahren - Unterhalt von Kindern, Ehegatten und nichtehelichen Lebenspartnern - Vermögensauseinandersetzung - Güterrecht - Sorgerecht - Umgangsrecht- Versorgungsausgleich - Vaterschaftsanfechtung - Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Beratung über Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen Gerade in Familiensachen ist der Gegenstand der Beratung im Vorhinein oft nicht genau zu bestimmen, daher ist auch eine definitive Kostenschätzung nicht möglich ist. Um Ihnen die Möglichkeit der wichtigen ersten rechtlichen Orientierung gegen fest zu kalkulierende Kosten zu geben, biete ich für die mündliche Erstberatungen in Trennungs- oder Scheidungssachen die Vereinbarung einer Pauschalgebühr, s. Kosten, an. Wenn Sie über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie bei dem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, wenn Sie diesen zu der Beratung mitbringen, müssen Sie nur einen Eigenanteil von 15,- € zahlen.
Ausländer- und Asylrecht/Migrationsrecht Rechtsanwältin Sonja Plückebaum verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts.
Nachfolgend können Sie einen Auswahl der Bereiche finden, die in der Kanzlei häufig bearbeitet werden: Asylrecht, Aufenthaltsrecht/Niederlassungerlaubnis, Familienzusammenführung, Staatsangehörigkeit/Einbürgerung
Sozialrecht Im Konflikt mit Sozialträgern (z. B der
gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung
oder der sozialen Pflegeversicherung) steht man als Laie oft auf
verlorenen Posten. Dabei kann der Erhalt von Leistungen (z. B. Hartz IV,
Arbeitsförderung, berufliche Weiterbildung, Rentenanträge, Krankengeld
usw.) unter Umständen von entscheidender Bedeutung für die eigene
Existenzsicherheit sein. Lassen Sie deswegen Frau Rechtsanwältin
Plückebaum für Ihr Recht kämpfen und Ihre Leistungen durchsetzen.
Allgemeines Zivilrecht Zum allgemeinen Zivilrecht
zählen alle Angelegenheiten, welche die Rechtsverhältnisse zwischen
natürlichen und juristischen untereinander regelt. Frau Rechtsanwältin
Plückebaum unterstützt Sie hier unter anderem bei der rechtssicheren
Gestaltung von Verträgen (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag,
Kaufvertrag etc.) sowie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen
Ansprüche.